Vorladung
Sie haben eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei erhalten – müssen Sie hingehen?
Nein – sie müssen nicht zur Polizei gehen.
Es gibt neben der Vorladung durch die Polizei auch eine Vorladung durch die Staatsanwaltschaft oder durch ein Gericht. Für diese Vorladungen gilt das oben gesagte nicht, diesen Vorladungen muss Folge geleistet werden.
Wenn Sie nicht zu einer polizeilichen Vorladung erscheinen, kann das Strafverfahren trotzdem gegen Sie weitergeführt werden. Ihnen wurde durch die Vorladung die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben und es ist gut möglich, dass Ihnen dann eine Anklage zugestellt wird.
Ich empfehle daher, wenn Sie eine Ladung als Beschuldigter erhalten, mich schnellstmöglich zu kontaktieren. Ich sage sodann den Vernehmungstermin für Sie ab und verweise auf das Aussageverweigerungsrecht, beantrage Akteneinsicht in die Ermittlungsakten und bespreche dann mit Ihnen das weitere Vorgehen.
Durch die Absage des Vorladungstermins durch einen Rechtsanwalt beugen Sie auch eventuellen Besuchen der Polizei bei Ihnen zu Hause und an Ihrem Arbeitsplatz vor, die dem Versuch der Vernehmung als Beschuldigter dienen.
Sie haben eine Vorladung als Zeuge von der Polizei erhalten – müssen Sie hingehen?
Es kommt darauf an. Wenn die Vorladung im Auftrag der Staatsanwaltschaft erfolgt ist, müssen Sie der Vorladung folge leisten. Das ergibt sich aus der Neufassung des § 163 Abs. 3 StPO. Wenn Sie trotzdem nicht hingehen, droht ein Ordnungsgeld, Ordnungshaft oder die zwangsweise Vorführung.
Wenn ein Hinweis auf einen Auftrag der Staatsanwaltschaft fehlt, müssen Sie nicht hingehen. Oftmals ist die Unterscheidung nicht ganz einfach. Wenn Sie unsicher sind ob Sie einer Vorladung als Zeuge folge leisten müssen oder nicht, kontaktieren sie mich telefonisch oder per E-Mail.
Hausdurchsuchung
Eine Haus- bzw. Wohnungsdurchsuchung geschieht meistens überraschend und sehr früh am Tag.
Falls Sie grundsätzlich mit einer Hausdurchsuchung rechnen, sollten Sie Ihre Rechte kennen und wissen, worauf Sie im Ernstfall achten müssen.
Grundsätzlich sollten Sie schnellstmöglich einen Rechtsanwalt hinzuziehen, der für Sie den Ablauf überwacht und gegebenenfalls einschreiten kann.
In solch dringenden Notfällen können Sie mich über meine Notfallrufnummer +49 162 3083220 erreichen.